Was passiert, wenn in unserer Kita ein Corona-Fall auftritt?

  • Wenn ein Kind/eine Fachkraft in der Kita positiv auf das Corona-Virus getestet werden sollte, wird sich das Gesundheitsamt in der Kita melden und Kontaktlisten abfordern. Die Kitaleitung nimmt nach Bekanntwerden einer positiven Testung von sich aus mit dem Gesundheitsamt (GA) Kontakt auf.
  • Das GA entscheidet, wer in Quarantäne gehen muss und wer nicht, ob eine Teilschließung ausreichend ist oder die gesamte Kita geschlossen wird.
  • Für den  Fall einer Quarantäne erhalten alle betroffenen Personen einen Bescheid/eine Anordnung des GA, den sie beim eigenen Arbeitgeber vorlegen können. Bei Vorlage des Bescheides wird vom Arbeitgeber das Gehalt/der Lohn weitergezahlt. Ansonsten muss man mit unbezahlter Freistellung rechnen.

(Da die Gesundheitsämter zurzeit offenbar überlastet sind, kann es mit dem Bescheid leider auch mal dauern.)

Siehe auch folgende hilfreiche Webseite: https://www.lds.sachsen.de/soziales/?ID=15508&art_param=854

  • Nur das Gesundheitsamt entscheidet über eine Kitaschließung, wenn ein Corona-Fall/Infektion bei einem Kind oder einer Fachkraft vorliegen sollte. Die Kita bzw. der Träger können Schließungen aufgrund von Corona-Fällen nicht anordnen.